Rauchverbot teilweise gekippt – Sieg oder Eigentor
30. Juli 2008 von Redaktion
Minden/Karlsruhe – Das generelle Rauchverbot für kleine Kneipen und Bars ist verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht sah die Verfassungsbeschwerden als begründet an. Bis zu einer Neuregelung der Landesnichtraucherschutzgesetze bis 31. Dezember 2009 dürfen Einraumbetriebe mit einer ausschließlichen Schankkonzession und einer Größe von bis zu 75 Quadratmetern selbst entscheiden, ob sie einen Raucher- oder Nichtraucherbetrieb führen wollen. Der Besuch dieser Betriebe ist nur Gästen ab 18 Jahren gestattet.
In der Begründung des Gerichtes hieß es: „Wenn aber Ausnahmen für größere Kneipen zugelassen würden, müssten sich auch Einraumkneipen als Raucherlokale kennzeichnen dürfen. Eine Neufassung der Gesetze muss bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen“.
Bis dahin gilt eine Übergangsreglung: Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern können sich nun als Raucherkneipen deklarieren. Der Eintritt für Jugendliche unter 18 Jahren muss dort allerdings untersagt werden und es darf auch kein selbst zubereitetes Essen angeboten werden.
Auch Discotheken dürfen einen abgeschlossenen Raucherraum anbieten, wenn dort nur Erwachsene Zutritt haben. Nach der erlassenen Übergangsregelung dürfen sich in den Raucherräumen von Discos aber keine Tanzflächen befinden.
Mit der Grundsatzentscheidung haben die Karlsruher Verfassungsrichter die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig erklärt. Da die meisten anderen Bundesländer aber vergleichbare Regelungen haben, müssen die Rauchverbote in Gaststätten auch dort überarbeitet werden.
Damit sind gegenwärtig nur die Gesetze von Bayern und die des Saarlands der Verfassung entsprechen. In Bayern, mit dem schärfsten Rauchergesetz, gilt in Gaststätten und Bierzelten ein absolutes Rauchverbot. Damit ist kein Unternehmen benachteiligt. Im Saarland hingegen ist das Rauchen sowohl in inhabergeführten Eckkneipen als auch in abgetrennten Raucherzimmern von Mehrraumgaststätten erlaubt.
Die übrigen Bundesländer erlauben hingegen Lokalen mit mehreren Räumen die Einrichtung eines Raucherzimmers, in Einraumkneipen gilt dagegen ein absolutes Rauchverbot. Und gegen diese Regelungen haben 2 Wirte aus Berlin und Baden-Württemberg geklagt und heute Recht bekommen.
Diese Länderparlamente haben die Auflage vom Gericht bekommen, bis Ende 2009 eine Wahl zutreffen, entweder ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten nach dem Vorbild Bayerns zu beschließen oder Ausnahmen zuzulassen.
Wenn sich die jeweiligen Landesregierungen auf die Richtlinien von Bayern einigen würden, dürfte sich das für ein großes Eigentor, der jetzt noch jubelnden Gastronomen und Ihrer Verbände erweisen.