Veranstaltungsverbot am Volkstrauertag und Totensonntag
12. November 2008 von Redaktion
Der Volkstrauertag am 16.11., sowie der Totensonntag am 23.11. gehören zu den stillen Sonn- und Feiertagen.
Minden – Der Gesetzgeber hat für diese Tage unter anderem Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, den Betrieb von Spielhallen, musikalische und unterhaltende Darbietungen sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen zeitweise untersagt.
Veranstaltungsverbot am Totensonntag von 5.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Während das Veranstaltungsverbot am Volkstrauertag für einige der genannten Veranstaltungen bis 13.00 Uhr begrenzt ist, gilt dieses Verbot am Totensonntag von 5.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Ausnahmen von diesen Verboten sind möglich, wenn ein dringendes Bedürfnis zur Durchführung der Veranstaltung vorliegt und damit keine erhebliche Beeinträchtigung des besonderen Schutzes der stillen Sonn- und Feiertage verbunden ist. Über diese Ausnahmen entscheidet die Bezirksregierung Detmold.