15 Unfallfluchten mit verletzten Kindern im Kreisgebiet Minden
19. Dezember 2008 von Redaktion
“Keine selbstständige Einigung mit Kindern als Unfallbeteiligten, hier sind immer die Erziehungsberechtigten oder die Polizei zu informieren!”
Kreisgebiet Minden-Lübbecke – “Keine selbstständige Einigung mit Kindern als Unfallbeteiligten, hier sind immer die Erziehungsberechtigten oder die Polizei zu informieren!” lautet eine Selbstverständlichkeit, die nach Feststellungen der Minden-Lübbecker Polizei nicht immer Beachtung findet.
Als aktuellen Sachverhalt nahm die Bad Oeynhausener Polizei am Donnerstag einen Unfall auf, an dem ein 12-jähriger Junge beteiligt gewesen war.
Der Junge stürzte, blieb jedoch unverletzt
Der Sechstklässler überquerte gegen 07.30 Uhr mit seinem Fahrrad den Zebrastreifen der Eidinghausener Straße in Höhe des WEZ-Marktes. Hierbei wurde er von der Fahrerin eines gelben PKW angefahren. Der Junge stürzte, blieb jedoch -wie eine anschließende fachärztliche Untersuchung ergab- unverletzt.
Die unbekannte PKW-Fahrerin kümmerte sich zunächst um ihn. Als der Junge jedoch ihre Fragen nach etwaigen Verletzungen verneinte und nach oberflächlicher Begutachtung auch das Fahrrad keine Beschädigungen aufwies, setzte sie ihre Weiterfahrt fort.
Die Ermittlungsbeamten des Verkehrskommissariates ermitteln jetzt gegen die Frau wegen des Anfangsverdachtes der Unfallflucht.
Zeugen des Unfalles werden gebeten, sich bei der Polizei unter 05731/2300 zu melden.
Insgesamt nahm die Minden-Lübbecker Polizei in diesem Jahr kreisweit 15 Verkehrsunfälle auf, bei denen Kinder verletzt wurden und die Unfallverursacher flüchteten. Grund genung darauf hinzuweisen, dass immer die Erziehungsberechtigten oder die Polizei nach einem Unfall mit Kindern zu benachrichtigen sind. Auf Nachfragen von erwachsenen Unfallbeteiligten behaupten Kinder nahezu immer unverletzt zu sein und “dass gar nichts passiert sei”. Erst später zeigen sich die Folgen des Unfalls in Form von Verletzungen oder Beschädigungen der Bekleidung bzw. des Fahrrades.
“Unfallflucht-Vorwürfe entfallen, wenn die Informationspflichten eingehalten werden” rät die Polizei.