IHK: UWG-Novelle bringt wesentliche Änderungen für Unternehmen
8. Januar 2009 von Redaktion
Änderung bei Werbung beachten
Minden/Bielefeld – Auf Änderungen im jetzt in Kraft getretenen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) weist die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) hin. Demnach wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeweitet und erstmals eine eigenständige Vorschrift zum „Irreführen durch Unterlassen“ aufgenommen. »Diese bedeutet positive Informationspflichten für die Unternehmen: Fehlen künftig in der Werbung Informationen, die für den Verbraucher wesentlich sind, und wird hierdurch dessen Entscheidungsfähigkeit beeinflusst, gilt die Werbung als irreführend und unlauter«, erläutert Morenike Throl, IHK-Rechtsreferentin.
Vorsicht mit den Begriffe, gratis, umsonst, kostenfrei, usw.
Strukturell völlig neu ist ihren Schilderungen nach die Ausgestaltung des UWG im Gesetzesanhang mit einer „Schwarzen Liste“ von insgesamt 30 Verhaltensweisen, die stets und ohne Ausnahme unlauter und damit unzulässig sind. Throl: »Unzulässig sind beispielsweise die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung. Zu Unterlassen ist auch die unwahre Behauptung einer Geschäftsaufgabe oder Geschäftsverlegung, die Beschreibung eines Produkts wie Ware oder Dienstleistung als „gratis“, „umsonst“, „kostenfrei“ oder dergleichen, obwohl der Verbraucher Kosten zu tragen hat. Auch die Übermittlung von Werbematerial unter Beifügung einer Zahlungsaufforderung ist künftig unzulässig, wenn damit der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, die Ware sei bereits bestellt.«
Der Begriff der „Wettbewerbshandlung“ werde in der UWG-Novelle künftig durch den neuen Begriff der „geschäftlichen Handlung“ ersetzt. Damit werde eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des Gesetzes gerade auch auf Handlungen erreicht, die während oder nach Vertragsschluss erfolgten. »Welche Verhaltensweisen sich im Einzelnen künftig am UWG werden messen lassen müssen, ist indessen noch unklar und bedarf der Klärung durch die Gerichte«, blickt Throl voraus. Weitere Informationen zum neune UWG erteilt IHK-Bielefeld.