ver.di: Bundesregierung schafft Mogelpackung für Leiharbeit
14. Januar 2009 von Redaktion
Die Bundesregierung überlasse die Beschäftigten der Zeitarbeit weiterhin dem Lohnunterbietungswettbewerb
Minden/Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert, dass die Zeitarbeitsbranche erneut nicht in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen wurde. »Stattdessen hat die Bundesregierung jetzt eine „Lösung” gefunden, die in Wahrheit eine Mogelpackung ist. Der zwischen den Tarifparteien ausgehandelte Mindestlohn findet keine Berücksichtigung. Damit ist dem Lohndumping weiterhin Tür und Tor geöffnet«, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn.
Die Gewerkschaften bestehen darauf, dass eine Lohnuntergrenze von mindestens 7,51 Euro verbindlich wird
Die Bundesregierung stoße die Tarifvertragsparteien damit vor den Kopf und überlasse die Beschäftigten der Zeitarbeit weiterhin dem Lohnunterbietungswettbewerb. Die jahrelangen Bemühungen, den ausgehandelten Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären und die Zeitarbeit in das Entsendegesetz aufzunehmen, würden damit Makulatur. Die Gewerkschaften bestehen darauf, dass eine Lohnuntergrenze von mindestens 7,51 Euro verbindlich wird, auf die sich die Tarifparteien bereits verständigt haben. Mit der Weiterentwicklung der Tarifverträge muss sich auch die Untergrenze erhöhen.
Die angestrebte Einführung einer Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz stelle keinen adäquaten Ersatz dar, zumal sowohl das Verfahren der Festlegung und die Höhe weiterhin das Geheimnis der Bundesregierung bleibe, betonte Gerstenkorn.
Zudem werde die praktische Handhabung eines Abweichungskorridors von den Tarifen der Einsatzbetriebe einen unüberschaubaren administrativen Aufwand auslösen und für einige Branchen, so für den Niedriglohnbereich, der unter dem derzeitigen Tarifniveau der Zeitarbeit liege, sogar zu einer Schlechterstellung führen. Es sei also ein fauler Kompromiss auf Kosten der Leiharbeitsbeschäftigten geschlossen worden, sagte Gerstenkorn.