Kreis Minden-Lübbecke: Stallpflicht im Kreis wieder aufgehoben
1. Februar 2009 von Redaktion
Geflügel darf ab dem 1. Februar wieder nach draußen
Kreis Minden-Lübbecke – Sechs Wochen nach Einführung der Stallpflicht für Geflügel hat der Kreis Minden-Lübbecke das Verbot der Freilandhaltung wieder aufgehoben. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg war Mitte Dezember 2008 in Teilen von NRW Stallpflicht für das Federvieh verordnet worden. Ab dem 1. Februar dürfen die Geflügelhalter im Kreis ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Darauf weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Minden-Lübbecke hin.
Beim Füttern aufpassen
Allerdings müsse zum Schutz vor einer Einschleppung der Vogelgrippe das Geflügel im Freiland das Futter so bekommen, dass es für Wildvögel nicht zugänglich sei. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Kreises unter www.minden-luebbecke.de zu finden.
Rund 3500 Geflügelhalter mit insgesamt circa 1,2 Millionen Tieren waren im Kreis Minden-Lübbecke von der Stallpflicht betroffen.