Neue Versicherungskennzeichen ab dem 1. März nötig
26. Februar 2009 von Redaktion
Farbwechsel von “schwarz” auf “blau” steht an
Kreis Minden-Lübbecke - Die Polizei weist darauf hin, dass ab dem kommenden Sonntag, 1. März 2009, die bisherigen schwarzen Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds ihre Gültigkeit verlieren und neue „blaue” Kennzeichen angeschafft werden müssen.
Ein Verstoß gegen diese Versicherungspflicht ist „auf einen Blick” erkennbar
Das Fahren mit einem schwarzen (bisherigen) Versicherungskennzeichen ab dem kommenden Monat ist daher strafbar und führt auch zu einem Verlust des Versicherungsschutzes. Dies kann im Schadensfall erhebliche Kosten (Regressnahme) verursachen und stellt daher ein großes finanzielles Risiko dar. Die neuen Kennzeichen sind u.a. von Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, aber auch Segways und Quads, die bei höchstens 50 ccm Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen, zu führen.
Da ein Verstoß gegen diese Versicherungspflicht „auf einen Blick” erkennbar ist, ist auch die Wahrscheinlichkeit einer Verkehrskontrolle sehr hoch. Daher rät die Polizei rechtzeitig – eine Übergangsfrist gibt es nicht – zum Wechsel der Kennzeichen, welche bei vielen Versicherungen und Geldinstituten erhältlich sind.